Jungpfadfinderprobe
Der Jungpfadfinder stellet den gemeinen Sippling zwischen zwölf und vierzehn Jahren dar. Der Kenntnisstand, dessen Abschluß durch das Verleihen der Jungpfadfinderprobe ein Ende findet, ist nötig, um die Sippe die Aufgaben eines Sipplings vollständig und gewissenhaft durch zuführen. Der Jungpfadfinder ist ein vollwertiger Sippling.
Beispiel: Probenordnung BdP Stamm Parzival: Die Jungpfadfinder-Probe
- Gegenstand der Jungpfadfinderprobe (PDF 34 KB)
- Formale Rahmenbedingungen (PDF 18 KB)
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